Was du bei der Selbstständigkeit als Streamer beachten solltest

Selbstständig als Streamer
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Gamer zu sein ist für viele nicht nur eine Passion, sondern kann auch zum echten Business werden. In diesem Artikel erfährst du, wann eine Gründung erforderlich ist, welche Formalitäten es zu beachten gibt und was in puncto Buchhaltung, Finanzen und Steuern auf dich zukommen kann.

Dieser Artikel ist keine steuerliche Beratung. Zwar kann ich dir in Einzelfällen einige Tipps und Ratschläge geben, bei komplexen steuerlichen Themen empfehle ich jedoch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt einzuschalten.

Wann muss ein Gewerbe gegründet werden?

Keine Sorge, du musst nicht beim ersten Preisgeld oder dem ersten verdienten Euro zum Gewerbeamt laufen. Ein Gewerbe wird erst dann erforderlich, wenn die Tätigkeit einen gewerblichen, wiederkehrenden Charakter hat und eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.

Wenn du also hauptberuflich Streamer bist bzw. es werden willst, um damit regelmäßige Einnahmen z. B. durch Sponsoring, Spenden, Werbung oder Preisgelder zu verdienen, dann ist dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wenn du das Ganze in weniger 15 Stunden pro Woche erledigst, handelt es sich in den Augen des Finanzamts übrigens um ein Nebengewerbe.

UG, GmbH oder Einzelunternehmer?

Sobald du dich entschieden hast, als Streamer ein Business zu gründen, ist der nächste Schritt zu überlegen, welche Rechtsform dein Gewerbe haben soll. Grundsätzlich kannst du dich zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

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  1. eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG haftungsbeschränkt oder GmbH)
  2. eine Personengesellschaft, z.B. selbstständiger Einzelunternehmer oder GbR

Beides hat Vor- und Nachteile, allerdings ist der einfachere und günstigere Weg definitiv der Schritt zum Einzelunternehmer. Dafür musst du nämlich lediglich zum Gewerbeamt deiner Stadt und deinen Ausweis mitbringen. Die Anmeldung kostet ca. 25 € und ist in wenigen Minuten erledigt.

Die Gebühr bemisst sich nach der jeweiligen Landesverordnung und kann je nach Bundesland anders sein. Sobald alles erledigt ist, verlässt du das Amt bereits mit einem Gewerbeschein in der Hand. Natürlich ist es auch problemlos möglich ein Kleingewerbe als GbR, also mit weiteren Personen zu gründen.

Im Gegensatz dazu wäre für eine Anmeldung einer Kapitalgesellschaft (UG oder GmbH) der Weg über einen Notar erforderlich, der die neue Firma anschließend im Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht eintragen lässt. Die Kosten belaufen sich hier auf mehrere hundert Euro und die Anmeldung kann einige Wochen dauern.

Immerhin bist du aber in dieser Variante ab dem Tag der Unterzeichnung beim Notar geschäftsfähig. Bis zur Eintragung im Handelsregister musst du aber den Zusatz “i.G.” (in Gründung) hinter deiner Firmenbezeichnung angeben. Größter Vorteil einer Kapitalgesellschaft ist, dass die Firma eine eigene juristische Person ist.

Diese vertrittst du zwar als Geschäftsführer, aber die Firma ist die Firma und handelt als solche. Du selbst würdest nicht einfach Einnahmen in deine eigene Tasche stecken dürfen, sondern musst ein Gehalt beziehen, auch als Geschäftsführer!

Auch bei der Buchhaltung und dem Steuerberater wird es bei dieser Form komplexer. So muss z.B. bereits eine kleine UG ab Tag 1 eine Bilanz erstellen und komplexeren Regeln der Buchhaltung (doppelte Buchführung + Bilanzierung) folgen. Als selbstständiger Einzelunternehmer geht das deutlich einfacher!

Hier bist du selbst als Person die „Firma“. Statt einer Bilanz reicht zur Gewinnermittlung eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus, die du an das Finanzamt übermittelst. Das ist eine Zusammenfassung deiner Einnahmen und Ausgaben und die Basis für die Ermittlung von eventuellen Steuern, die von dir an das Finanzamt zu zahlen sind.

Weitere Details dazu findest du auch hier. Wenn du gerade erst startest und vermutlich erstmal nur nebenbei etwas als Content Creator dazuverdienen willst, ist ein einfacher Gewerbeschein daher der ideale Weg.

Die UG oder GmbH wird erst dann interessant, wenn du die Firma mit jemand anderem zusammen gründen und führen möchtest, und ggf. einer plant irgendwann auszusteigen. Der wesentliche Vorteil in dieser Rechtsform ist, dass man nicht persönlich haftet, falls man beispielsweise abgemahnt wird.

Ich denke zwar, dass das Haftungsrisiko bei einem Content Creator relativ gering ist, aber es ist eben sehr wichtig darauf zu achten, dass man nicht einfach fremdes Eigentum wie Bilder, Musik oder Videos in seinen Streams oder Videos verwendet.

Welche Steuern kommen auf mich zu?

Als frisch gebackenes Gewerbe wirst du innerhalb einiger Tage automatisch Post vom Finanzamt bekommen, da dich dein Gewerbeamt dort meldet. Vom Finanzamt wirst du gefragt, welche Gewinne du planst (als Einnahmen abzüglich aller Ausgaben, inkl. deines Einkommens).

Hier empfiehlt es sich, erstmal von 0 € Gewinn auszugehen und das auch so dem Finanzamt zu melden. Damit bekommst du auch keine Aufforderungen für Vorauszahlungen für eventuelle Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer vom Finanzamt. Und selbst wenn du Gewinne machen willst, hast du derzeit einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 € / Jahr.

Wenn die Gewinne also geringer als die 24,500 Euro sind, fallen keine Gewerbesteuern an. Unabhängig von der Gewerbesteuer fallen noch Einkommenssteuern an. Diese musst du im Rahmen deiner privaten Einkommenssteuer angeben und werden dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (hängt z. B. ab vom Bundesland, Ehe-Status, usw.).

Die Steuererklärung musst du einmal im Jahr abgeben, sobald du ein Einkommen hast. Auch hier gibt es Freibeträge, aber die Abgabe der Steuererklärung ist erforderlich. Zum Glück geht das aber mittlerweile recht einfach mit Tools wie Taxfix, Smartsteuer oder anderen.

Umsatzsteuervoranmeldung und Kleinunternehmerregelung

Eine weitere Steuer, die du im Hinterkopf behalten solltest, die die Umsatzsteuer, die du im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelst. Einfach gesagt funktioniert das so: Du möchtest 1000 € für ein Sponsoring verdienen. Damit du die auch bekommst, schreibst du auf die Rechnung 1000 € netto zzgl. 190 € MwSt., also 1190 € Brutto, die du dann vom Kunden überwiesen bekommst. Die 1000 € sind für dich, die 190 € für das Finanzamt.

Würdest du nur 1000 € in Rechnung stellen und steuerpflichtig sein, müsstest du 19 % davon als MwSt. berechnen. Dann hättest du nur noch ca. 840 € netto übrig, und müsstest ca. 160 € MwSt. an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite kannst du aber Ausgaben (z. B. für einen neuen Computer) auch von der Steuer absetzen.

Auch hier wieder ein Rechenbeispiel: Du kaufst einen Computer für 800 € brutto (inkl. 19 % MwSt. – entspricht 152 € MwSt). Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kannst du nun die MwSt. von Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen und „verrechnen“.

190 € müsstest du aus dem Sponsoring an Steuern an das Finanzamt bezahlen, 152 € aus dem Computerkauf würdest du aber wiederbekommen. Du musst in dem Fall also nur die Differenz an das Finanzamt zahlen, also 190 €  – 152 € = 38 € Umsatzsteuer.

Diese Rechnung ergibt vor allem dann Sinn, wenn du auch regelmäßige Ausgaben hast und diese steuerlich geltend machen möchtest (z. B. für Hardware, Reisen, etc.). Wenn dein Business aber vor allem aus Einnahmen besteht (was gut ist), könntest du zunächst auch die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Damit musst du keine Steuern auf Einnahmen an das Finanzamt abführen, darfst diese aber dann auch nicht in der Rechnung ausweisen.  Der Nachteil: Kosten für deinen Computer, Reisen oder andere Ausgaben musst du ebenfalls zu 100 % bezahlen, inkl. der MwSt. Hier bekommst du als Kleinunternehmer leider nichts zurück. Die einzige Einschränkung für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist, dass es nur für Gewerbe gilt, die

  • weniger als 22.000 € Gesamtumsatz im aktuellen Kalenderjahr machen, und
  • weniger als 50.000 € Gesamtumsatz im nächsten Jahr nicht überschreiten werden (planmäßig).

Der Status kann jederzeit beim Finanzamt geändert werden, daher empfiehlt es sich für die meisten Fälle, mit dem Status erstmal zu starten, um Dinge einfach zu halten und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben zu müssen.

Natürlich nur, wenn du nicht gleich mit den ganz großen Sponsoring-Deals startest.  Den Status kannst du übrigens direkt schon bei der Gewerbeanmeldung im Finanzamt-Formular angeben (unter Punkt 7.3.). Alternativ kannst du das auch online erledigen.

Brauche ich einen Steuerberater?

Nein, eigentlich nicht. Natürlich ist ein Steuerberater immer hilfreich und sorgt dafür, dass du alles richtig machst, aber gerade als Einzelunternehmer kannst du eigentlich auch alles selbst machen. Nutze für deine Finanzen (Rechnungen, Belege zu Ausgaben und Zahlungen) aber unbedingt ab Tag 1 ein ordentliches Setup, mit dem du dann auch gut alles an das Finanzamt übermittelst, was zu übermitteln ist.

Buchhaltungs-Setup für dein Streaming-Gewerbe

Du brauchst:

  • eine moderne Buchhaltungssoftware
  • ein Geschäftskonto

Mit der Buchhaltungssoftware kannst du Rechnungen schreiben, deine Ausgaben sammeln (z. B. Bahnbelege oder Rechnungen vom Computer-Verkäufer), und auch im Blick behalten, welche Zahlungen dafür ein und aus gegangen sind. Eine Buchhaltungssoftware kostet rund 10 € im Monat und sollte auf jeden Fall mit eingeplant werden in deine Ausgaben. Hier findest du einen Buchhaltungssoftware-Vergleich mit modernen Tools in Deutschland.

Tipp 1: Es gibt auch reine Rechnungssoftware. Da aber quasi kein Gewerbe komplett ohne Ausgaben funktioniert, achte auch darauf, dass du auch Ausgaben erfassen kannst.

Tipp 2: Viele der Angebote haben auch eine direkte Schnittstelle zum Finanzamt (Elster). Wenn du also deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich in der Software erfasst, kannst du die Umsatzsteuervoranmeldung oder auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit nur einem Klick an das Finanzamt übermitteln. Einfach geht es kaum! Ebenfalls empfehlenswert ist ein separates Geschäftskonto!

Du könntest zwar auch alles über dein privates Konto laufen lassen, allerdings wird die Steuererklärung ggf. irgendwann komplex, weil du gewerbliche und private Zahlungen auseinander sortieren musst. In diesem Geschäftskonto-Vergleich findest du moderne und attraktive Geschäftskonten, die du auch bequem vom Smartphone eröffnen kannst. Die Preise für den Start bewegen sich je nach Angebot zwischen kostenlos und 9 € / Monat.

Tipp 3: Die meisten Buchhaltungssoftware-Angebote haben auch eine Schnittstelle zu Banken. Deine Zahlungsbewegungen kannst du damit also direkt in deiner Buchhaltungssoftware sehen und direkt Einnahmen und Ausgaben mit einem Klick zuordnen.

Tipp 4: Einige Angebote sind speziell für Selbstständige und „reservieren“ die zu zahlenden Steuern an das Finanzamt, damit du nicht in Gefahr läufst, das gesamte Geld auszugeben und vor unerwarteten Nachzahlungen zu stehen.

Fazit

Sehr viel trockener, langweiliger und komplizierter Steuerkram – aber ich möchte dir in diesem Fazit die meiner Meinung nach einfachste und unkomplizierteste Methode aufzeigen, die auch ich selbst anwende. Denn ein Gewerbe als Content Creator zu gründen ist gar nicht so kompliziert, wie man nach dem Text vielleicht vermutet.

Ich selbst habe als Blogger, Minecraft-Server-Besitzer und weiteren Nebentätigkeiten mit einem Kumpel – welcher alles Technische im Hintergrund erledigt – ein Gewerbe mit der Rechtsform der GbR gegründet und zudem die Kleinunternehmerregelung gewählt. Dadurch ist es uns möglich 24.500 Euro pro Jahr an Umsatz zu machen, ohne dass wir dafür Gewerbesteuer bezahlen, wodurch die Bürokratie wieder zunimmt.

Natürlich hafte ich mit dieser Regelung mit meinem privaten Vermögen. Ich als Blogger nutze aber eben nur Schriftarten, Bilder und Videos für meine Beiträge, bei denen ich weiß, dass ich sie auch verwenden darf. Sonst fällt mir nichts ein, weshalb ich abgemahnt werden könnte, weshalb diese Art von Gewerbe die Beste für mich ist.

Es ist uns möglich, jederzeit jeden Euro den wir verdienen, auf unsere privaten Kontos zu zahlen und können auch jederzeit von unseren privaten Konten Geld auf unser Geschäftskonto überweisen.

Einmal im Jahr wird die Steuererklärung fällig, bei welcher wir angeben müssen, wie viel Umsatz unser Gewerbe erzielt, welche genauen Ausgaben und welche genauen Einnahmen wir haben und natürlich wie viel wir uns selbst vom Gewerbe privat ausbezahlen.

Das geht vollkommen ohne Steuerberater, der meiner Meinung nach ab einer GmbH oder uG zur unverzichtbar wird und natürlich auch wieder Kosten für das Gewerbe verursacht. Auch eine Buchhaltungssoftware ist obsolet. Ich selbst habe eine Excel-Tabelle, wo ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben aufliste, sobald eine anfällt. Diese rechne ich dann am Ende des Jahres zusammen und dann ist die Steuererklärung – die einmal im Jahr anfällt – ein Klacks.

Die Entscheidung FÜR ein Gewerbe sollte dann getroffen werden, wenn du planst, regelmäßig mit dem Streaming oder dem professionellen Spielen Geld zu verdienen. Nach dem schnellen Gang zum Gewerbeamt sagst du dem Finanzamt, dass du keine Gewinne planst.

Falls deine Umsatzaussichten unter 22.000 € im Jahr liegen, nutze auch die Kleinunternehmerregelung, um auf die Umsatzsteuervoranmeldung verzichten zu können. Entscheide dich anschließend noch für eine passende Buchhaltungssoftware – wenn du wirklich sicher gehen willst – und ein Geschäftskonto, um ab Tag 1 Ordnung in deinen Finanzen zu behalten. Die laufen Kosten dafür (ca. 10–15 € / Monat) solltest du mit deinen Einnahmen idealerweise schon bezahlen können.

Über MuSc1 966 Artikel
Mein Name ist Lukas Mehling, aber online kennt man mich wohl eher als MuSc1. Ich bin der Gründer und Betreiber von gamerliebe.de. Auf meinem Blog geht es vorrangig um das Thema Selbstständigkeit, Arbeiten und Geld verdienen in der Gaming-Branche. Dabei fokussiere ich mich vor allem auf die Gaming-Branche und Aktien von Videospiel-Unternehmen.

4 Kommentare

  1. Moin Lukas, einen super Artikel hast du geschrieben, alles bestens auf den Punkt gebracht. Nur eine kleine Anmerkung: im Abschnitt “Wann muss ein Gewerbe gegründet werden?” schreibst du “… weniger 15 Stunden pro Woche … handelt es sich … um ein Nebengewerbe (auch Kleingewerbe)”, und das ist nicht ganz korrekt, denn Nebengewerbe ist nicht das gleiche wie Kleingewerbe. Beim Nebengewerbe kommt es auf die wöchentliche Arbeitszeit an, das ist schon korrekt. Jedoch hat der Begriff “Kleingewerbe” eine ganz andere Bedeutung und hängt mit den Einnahmen zusammen. Unter 600.000 € Umsatz bzw. 60.000 € Gewinn pro Jahr => Kleingewerbe (ganz egal, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest). Nimm mir diesen Kommentar bitte nicht übel 🙂

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