Im November 2024 sah sich Ubisoft mit einer Sammelklage konfrontiert, nachdem das Online-Rennspiel The Crew dauerhaft vom Netz genommen wurde.
Die Kläger werfen Ubisoft vor, die Spieler getäuscht zu haben, indem der Eindruck erweckt wurde, sie würden ein Spiel mit dauerhaftem Besitz erwerben.
Ubisoft entgegnete, dass es sich bei dem Kauf lediglich um eine „Spiel-Lizenz“ gehandelt habe. In der neuesten Entwicklung des Falls hat Ubisofts Rechtsabteilung genau auf diesem Standpunkt erneut beharrt – während die Gegenseite ihre Klage um einige Punkte erweitert hat.
Wie Polygon berichtet, hat Ubisoft nun versucht, den Fall vor einem kalifornischen Gericht abweisen zu lassen. Die Begründung: Den Käufern sei zum Zeitpunkt des Erwerbs klar kommuniziert worden, dass sie eine Lizenz – und nicht das Spiel selbst – erwerben würden.
Die aktualisierte Klage stützt sich nun zusätzlich auf kalifornisches Recht im Bereich Geschenkgutscheine. Dort dürfen Gutscheine rechtlich nicht verfallen.
Die Kläger argumentieren daher, dass auch ihre In-Game-Währung, die mit der Abschaltung von The Crew verschwand, unter diese Regelung fallen sollte – sie seien also ihres digitalen Guthabens „beraubt“ worden.
Bereits im Januar 2024 hatte Ubisofts Abo-Direktor Philippe Tremblay öffentlich betont, dass sich die Gaming-Welt vom physischen Besitz hin zu digitalen Lizenzen bewege – und Spieler sich daran gewöhnen müssten, ihre Spiele nicht mehr zu besitzen.
Nun hat Ubisoft eine neue Frist erhalten, um auf die überarbeitete Klage zu reagieren – spätestens am 29. April soll es ein Update im Verfahren geben.