Nintendo hat umfangreiche Änderungen an den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie vorgenommen mit dem Ziel Piraterie auf der kommenden Switch 2 im Keim zu ersticken.
Das Unternehmen ist bekannt dafür, sein geistiges Eigentum rigoros zu schützen. Erst im vergangenen Jahr sorgte Nintendo für Schlagzeilen, als es mehrere bekannte Emulatoren abschalten ließ, die es ermöglichten, Switch-Spiele auf dem PC zu spielen.
Jüngst verklagte Nintendo zudem einen Drittanbieter von Zubehör, nachdem dieser inoffizielle „Mockups und Renderings“ der Switch 2 veröffentlicht hatte. Auch die Entwickler hinter Palworld befinden sich noch immer in einem Rechtsstreit mit Nintendo und musste bereits Änderungen am Spiel vornehmen.
Jetzt hat Nintendo eine neue Maßnahme angekündigt, die Raubkopien auf der Switch 2 effektiv verhindern soll. Denn Nintendo behält sich vor, Switch-2-Konsolen unbrauchbar zu machen.
Wie Stephen Totilo von Game File berichtet, erlaubt sich Nintendo ab sofort, Switch-2-Systeme dauerhaft zu deaktivieren, wenn Nutzer versuchen, die Spiele oder Dienste des Unternehmens zu „umgehen, verändern, entschlüsseln, manipulieren oder auf sonstige Weise zu sabotieren“.
Seit dem 8. Mai versendet Nintendo E-Mails an alle Nutzer mit den aktualisierten Nutzungsbedingungen. Der entscheidende Absatz lautet wie folgt:
„Ohne Einschränkung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie (a) keine Teile der Nintendo Account Services veröffentlichen, kopieren, verändern, zurückentwickeln, vermieten, verleihen, dekompilieren, zerlegen, vertreiben, zum Verkauf anbieten oder abgeleitete Werke daraus erstellen; (b) keine Funktionen oder Schutzmaßnahmen der Nintendo Account Services umgehen, verändern, entschlüsseln, aushebeln, manipulieren oder auf andere Weise beeinträchtigen – einschließlich durch den Einsatz von Hard- oder Software, die die Dienste außerhalb ihrer dokumentierten und vorgesehenen Nutzung betreiben würde; (c) keine unautorisierten Kopien der Nintendo Account Services beschaffen, installieren oder verwenden; oder (d) die Dienste anderweitig zweckentfremden, sofern dies nicht ausdrücklich durch Nintendo schriftlich genehmigt oder gesetzlich erlaubt ist.“
„Sie erkennen an, dass Nintendo im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen berechtigt ist, die Nintendo Account Services und/oder das jeweilige Nintendo-Gerät ganz oder teilweise dauerhaft unbrauchbar zu machen.“
Der brisanteste Punkt ist dabei die Drohung, Geräte bei Verstößen vollständig zu „bricken“ – also sie funktionsuntüchtig zu machen. Totilo merkt an, dass diese Formulierung deutlich schärfer ist als in früheren Versionen der Nutzungsbedingungen.
Nintendo verschafft sich damit die rechtliche Grundlage, um die Switch 2 bei Piraterieversuchen gezielt lahmzulegen.
Für Spieler, die ihre Spiele legal nutzen, stellt dies kein Problem dar. Doch Nintendo macht unmissverständlich klar, dass man Raubkopien und illegale Modifikationen auch vor dem Launch der Switch 2 am 5. Juni entschlossen entgegentreten will.